Ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche
Die HpA richtet ihr Angebot an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten in anderen Betreuungsangeboten nicht ausreichend unterstützt werden können. Wir arbeiten mit Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren.
In die traditionell bestehenden ambulanten Betreuungsformen des SGB VIII haben wir spezifische heilpädagogisch-therapeutische Angebote integriert.
Sie bestehen aus heilpädagogischen Übungsbehandlungen (HPÜ), Musiktherapie und Kunsttherapie. Bestandteil unserer Arbeit ist die systemische Einbeziehung des sozialen Umfeldes, der Familie und der Schule bzw. der Ausbildungseinrichtung.
Die Heilpädagogische Ambulanz Berlin verfügt über die entsprechenden Zulassungen für Hilfen nach SGB XII und für die ambulanten Hilfen nach SGB VIII, so dass wir in der Lage sind, Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche, sowie (junge) Erwachsene, auch bei geistiger Behinderung, und deren Angehörige anzubieten.
Die von der HpA angebotenen ambulanten Hilfen nach dem SGB VIII entsprechen den Leistungsbeschreibungen nach den Berliner Kostensatzrahmenvereinbarungen und werden deshalb nur verkürzt beschrieben:
Erziehungsbeistand / Betreuungshilfe
Kinder (ab Schulalter) und Jugendliche sowie junge Volljährige mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten, die die Unterstützung durch einen (sozialpädagogischen) Beistand benötigen. Die Hilfe ist eher am einzelnen jungen Menschen orientiert.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Intensive Hilfestellung innerhalb einer Familie, die aufgrund innerer oder äußerer Bedingungen die Grundlagen einer angemessenen psychosozialen, bzw. organisatorischen Versorgung des Kindes nicht mehr selbst bewältigen kann. Schwerpunkt ist auch hier der systemische Blickwinkel, da diese Hilfeform durch die Stärkung der Kompetenzen sämtlicher Bezugspersonen und beteiligter Einrichtungen, sowie Einbeziehung sämtlicher Fachkräfte, das Lebensgefüge des Kindes stabilisieren soll.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung unterstützt Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von ausgeprägten Problemlagen, vor dem Hintergrund individueller, familiärer und gesellschaftlicher Schwierigkeiten. Die auf den Einzelfall zugeschnittene sozialpädagogische Betreuung berücksichtigt in besonderer Weise die aktuelle Lebenswelt ('Szene'), der der/die Jugendliche oder junge Volljährige verhaftet ist. So wird versucht Kinder und Jugendliche zu erreichen, die z.b. durch erhöhten Drogenkonsum oder Aggressionen in ihrer Entwicklung und in ihrer Integration in die Gesellschaft gefährdet sind.
Eingliederungshilfe (Einzelfallhilfe/Sozialassistenz)
Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche, bzw. junge Erwachsene wenn eine geistige Behinderung und/oder zusätzliche psychische Störungen bzw. gravierende Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. selbstverletzende und fremdgefährdende Verhaltensweisen, sexuelle Auffälligkeiten, oder Sachaggressionen vorliegen.