Aufsuchende Betreuung - Finanzierung
Finanzierung der Angebote
- Klienten, die alleine oder in ihren Familien leben erhalten eine Finanzierung auf der Grundlage des SGB XII §§ 53 und 54 sowie des SGB IX § 55.
- Klienten, die bereits von einem anderen Träger der Behindertenhilfe betreut werden, erhalten von der HpA ein zusätzliches pädagogisch – therapeutisches Angebot, das auf der gleichen Grundlage vom jeweiligen Sozialamt als Splitting finanziert wird.
- Selbstzahler